
Immobilienrecht, Baurecht
Immobilienrecht ist eine meiner Passionen. Privatpersonen schätzen meine Rechtsanwaltskanzlei deshalb, weil wir für sie Immobilientransaktionen rasch, risikolos und sorgenfrei abwickeln. Gewerbliche Bauträger profitieren zudem von der Rechtssicherheit bei größtmöglicher Flexibilität während der Bauphase. Außerdem sichere ich den Erwerb bzw. den Verkauf/die Übertragung/die Schenkung Ihrer Immobilie rechtlich ab – und Sie können sich zurücklehnen.
Das dürfen Sie von mir als Anwalt erwarten:
- Kaufvertragserrichtung und -abwicklung samt treuhändiger Abwicklung;
- Prüfung von Kaufanboten und Kaufverträgen;
- Prüfung von Bauträgerverträgen;
- Errichtung von Schenkungs- und Übergabsveträgen samt deren Abwicklung.
Kaufvertrag über eine Liegenschaft: Was ist zu beachten?
Sie wollen ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen?
Zunächst ist festzuhalten, dass sich die Übertragung einer Liegenschaft z.B. vom Kauf eines Kraftfahrzeuges gewaltig unterscheidet.
So wird der Käufer eines Kraftfahrzeuges schon mit Übergabe des Fahrzeuges dessen Eigentümer und kann der Kaufvertrag formfrei, z.B. auch mündlich, abgeschlossen werden.
Ganz anders verhält es sich bei der Übertragung von Liegenschaften. Man wird erst mit der Eintragung im Grundbuch, die man Einverleibung nennt, Eigentümer der Liegenschaft. Hierbei sind sehr viele Formvorschriften betreffend den Kaufvertrag, allfälliger weiterer Grundbuchsurkunden und dem Grundbuchverfahren zu beachten, sodass die Beiziehung eines im Immobilienrecht versierten Rechtsanwalts geboten ist.
Darüber hinaus stellen sich bei einer Liegenschaftstransaktion immer wieder komplexe abgabenrechtliche Fragen, wie Fragen der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr und der Immobilienertragssteuer. In vielen Fällen müssen Belastungen wie Pfandrechte für Kredite oder Belastungs- und Veräußerungsverbote im Rahmen der Verbücherung gelöscht oder eingetragen werden.
Wenn Sie eine Liegenschaft übertragen wollen oder übertragen erhalten, kümmern wir uns gerne um die Errichtung der Urkunden (wie Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Übergabevertrag etc.) in der für das Grundbuch erforderlichen Form, veranlassen die notwendigen Eintragungen im Grundbuch äußerst rasch und tragen auch dafür Sorge, dass sämtliche steuerlichen Fragen inklusive der Immobilienertragsteuer kompetent und für Sie optimal gelöst werden.